Realistisch ist nicht gleich Realität
Ziehen Sie eine klare Linie
Dass man Immobilienfotos für Inserate aufhübscht, um so mehr Interesse an der Immobilie zu erzeugen, war schon vor KI nichts Neues: Weitwinkel lässt Räume größer wirken, Belichtungs-, Weißabgleichs- & Kontrastkorrekturen sorgen ebenso für ansprechende Bilder, wie auch ein blauer Himmel oder die Korrektur stürzender Linien. Das Ziel eines realen Immobilienbildes ist immer eine realitätsnahe Erfassung, die auch bei der Besichtigung punktet. Während das Entfernen von störenden temporären Objekten, wie Mülltonnen, Autos, Bauzäune, Müll oder persönliche Objekte durchaus erlaubt ist, fällt hingegen das Entfernen von festen Bestandteilen der Immobilie, wie etwa Heizkörper genauso unter bewusste Täuschung, wie das Hinzufügen von Objekten, wie etwa ein Kamin oder eine Tür an einer Stelle, wo in der Realität keine(r) ist.
Diese Irreführung kann von Interessenten als bewusste Täuschung ausgelegt werden und kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Behebbare Mängel, wie etwa vermooste Einfahrten, verwilderte Gärten, eine veralgte Fassade oder Flecken, die auf Feuchtigkeitsschäden hinweisen, lohnen sich immer in der Realität zu beheben, da sie spätestens bei der Besichtigung negativ auffallen.
Warum dann überhaupt noch auf KI-Renderings setzen, werden Sie sich fragen. Tatsache ist, dass virtual Staging, auch wenn noch so realistisch aussehend nie den Anspruch erheben sollte, eine realitätsnahe Darstellung der Immobilie zu ersetzen, eher sie zu ergänzen und das insbesondere klar gekennzeichnet.